HAUSORDNUNG:
WIRGARTEN-Ordnung

Der WIRGARTEN ist eine Einrichtung der Stadt Fulda und wird von der Kinder-Akademie Fulda gGmbH betrieben.

Bitte beachten Sie diese WIRGARTEN-Ordnung! Informieren Sie die Ihnen anvertrauten Kinder/Jugendliche vor dem Rundgang über die einzelnen Punkte. Wir bitten Sie, Ihre Aufsichtspflicht gewissenhaft zu erfüllen, um von vornherein Unfälle, Beschädigungen usw. zu verhindern. Bei Nichteinhaltung der Regeln muss mit einem Platzverweis ohne Rückerstattung des Eintrittspreises gerechnet werden. Weisungen von Mitarbeitern des WIRGARTENs zur Aufrechterhaltung des Parkbetriebes oder zur Durchsetzung der Park-Ordnung ist Folge zu leisten.

Der WIRGARTEN ist eine Einrichtung für Menschen und Tiere. Damit alle vor Schaden bewahrt werden können, ist die Einhaltung folgender Regeln unerlässlich:

1. Das Füttern der Tiere ist ausdrücklich verboten! Bitte werfen Sie keinerlei Speisereste in die Gehege und füttern Sie auch nicht mit Gras oder anderen Pflanzen. Wir konditionieren unsere Tiere in der Mensch-Tier-Begegnung nicht auf Futter, da wir einen echten Kontakt zwischen Menschen und Tieren herstellen möchten. Die Tiere kommen somit zu Ihnen und nicht zu Ihrer Futtertüte. Somit wird die Erkrankung der Tiere durch unsachgemäße Fütterung vermieden.

2. Innerhalb des WIRGARTENs sollen sich die Besucher auf den hierfür vorgesehenen Wegen und Plätzen aufhalten. Pflanzbarrieren und Blumenrabatten dürfen nicht betreten und Pflanzen nicht beschädigt werden.

3. Reizen und necken Sie die Tiere bitte nicht. Viele Tiere haben tagsüber ihre natürlichen Ruhephasen. Halten Sie keine Schirme, Stöcke o. ä. in Reichweite der Tiere.

4. Übersteigen Sie die Barrieren nicht, setzen Sie Kinder nicht auf Gehegeeinfriedungen! Barrieren und Gehegeeinfriedungen schaffen eine Sicherheitszone zwischen Mensch und Tier.

5. Rauchen ist außerhalb des WIRGARTENs erlaubt sowie auf dem Vorplatz des Torhauses im Bereich der Bänke zum Schafgehege mit Steinhaufen.

6. Es ist untersagt, Gegenstände in die Wasserbecken und Gehege zu werfen! Bitte hinterlassen Sie keinen Müll im WIRGARTEN.

7. Fahrräder, Elektroroller und Inlineskates o. ä. sowie Musikgeräte dürfen nicht in den WIRGARTEN mitgeführt werden!

8. Bei pädagogische Angeboten dürfen Hunde nicht mitgeführt werden. Ansonsten dürfen ruhige Hunde und Assistenzhunde an der Leine und mit ausreichend Abstand zu den Gehegen mitgeführt werden.

9. Kinder unter 12 Jahren und Personen, die nicht über die notwendige Reife verfügen, die Regeln beachten zu können bzw. die wegen ihres geistigen und körperlichen Zustandes der dauerhaften Aufsicht bedürfen, dürfen sich nur in Begleitung einer volljährigen, aufsichtspflichtigen Person auf dem Gelände des WIRGARTENs bewegen. Eltern, Lehrer und Betreuer müssen ihre Aufsichtspflicht sorgfältig wahrnehmen. Auch bei Sonderaktionen, wie z. B. Bastelangeboten im Besucherbetrieb, verbleibt die Aufsichtspflicht immer bei den Ehrziehungsberechtigten bzw. Aufsichtspersonen.

10. Das Fotografieren und Filmen zur Nutzung für private, nicht kommerzielle Zwecke ist grundsätzlich erlaubt – unter Berücksichtigung der nachfolgend im einzelnen beschriebenen Maßgaben:

Ausgeschlossen sind die kommerzielle Nutzung und der Verkauf von Bildern und Filmen in jeglicher Form. Dies schließt auch Datenbanken und Börsen ein, in denen Fotos und Filme kommerziell gegen Nutzungs-/Lizenzgebühren angeboten werden.

Fotografieren und Filmen ist nur in den frei für Besucher*innen zugänglichen Bereichen des WIRGARTENs gestattet. Ist in ausgesuchten Bereichen ein Fotografierverbot ausgewiesen oder die Nutzung von Blitzlicht untersagt, so ist dies unbedingt zu beachten.

Zudem gilt es im Hinblick auf andere WIRGARTEN-Besucher*innen insbesondere das Recht am eigenen Bild zu berücksichtigen und zu wahren.

Eine hiervon abweichende kommerzielle Nutzung von Bild und -Filmmaterial aus dem WIRGARTEN ist im Vorfeld schriftlich anzufragen und bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von Seiten des WIRGARTENs. Dabei ist es unerheblich, in welcher Form die Nutzung erfolgt (Druckerzeugnisse, Anzeigen, Webseiten, Soziale Medien. DVD usw.) Der WIRGARTEN behält sich vor, für die Erteilung der Zustimmung ein Entgelt zu erheben.

11. Die Benutzung sämtlicher Einrichtungen, insbesondere der Spielgeräte sowie anderer Gegenstände auf dem Gelände, dem Spielplatz, im Warmhaus oder in der Scheune erfolgt auf eigene Gefahr.

12. Die Kinderakademie gGmbH haftet nicht für Schäden durch Besucher, die aus der Nichtbeachtung der WIRGARTEN-Ordnung oder Verstößen gegen diese entstehen.

13. Personen, die mit einer Dauerkarte den WirGarten besuchen, müssen sich immer mit einem gültigen Personalausweis beim Eintritt in den WIRGARTEN ausweisen. Sollte beim Vorzeigen des Personalausweises ein Betrugsversuch (Ausweis und Person stimmen nicht überein) durch den Besucher vorsätzlich stattfinden, so berechtigt dies zum sofortigen Einzug der Dauerkarte durch die Mitarbeiter der Kinderakademie gGmbH. Mit dem Erwerb eines Tagestickets erhalten Sie Zutritt zum WIRGARTEN für den Tag des Kaufes und innerhalb der Öffnungszeiten. Die Weitergabe eines erworbenen Tagestickets ist nicht gestattet und führt zum Verfall des Tickets.

14. Der allgemeine Besuch des WIRGARTENs ist nur innerhalb der Öffnungszeiten gestattet. Diese Zeiten werden bekanntgegeben. Ausgenommen sind vom WIRGARTEN veranstaltete Führungen oder Events.